Der Freistaat Bayern hat aktuell den Katastrophenfall ausgerufen. Das hat auch Auswirkungen auf unser Vereinsleben. Was bedeutet das im Detail:
- Veranstaltungen sind in Bayern nun generell nicht mehr erlaubt, Schulen und Kitas bleiben wie schon am Freitag angekündigt geschlossen.
- Zudem werden ab Dienstag alle Freizeiteinrichtungen geschlossen, wie zum Beispiel Vereinsheime, Bars, Klubs, Museen, Sportstätten, Tierparks, Musikschulen und vieles mehr.
- Für die Gastronomie gilt ab Mittwoch, dass nur noch Speiselokale und Betriebskantinen zwischen 6 und 15 Uhr geöffnet haben dürfen. Der Abstand der anwesenden Gäste muss mindestens 1,50 Meter betragen, pro Lokalität dürfen maximal 30 Personen gleichzeitig anwesend sein.
- Zudem wird der Einzelhandel in Bayern untersagt, ausgenommen seien Geschäfte für die alltägliche Versorgung, also beispielsweise der Lebensmittelhandel, Banken, Apotheken, Drogerien, Postfilialen, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfsgeschäfte und Tankstellen.