Die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 19.09.2020 lässt nun, unter diversen Auflagen, wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen zu.
Unter folgenden Auflagen sind Zuschauer wieder zulässig:
- Die Abstandsregeln von 1,5 Metern sind einzuhalten. Ist dies mitunter nicht möglich, herrscht Maskenpflicht.
- Zuschauer müssen sich in die bereitgestellte Besucherliste eintragen.
- Das Vereinsheim darf nur für Toilettengänge betreten werden. Innerhalb des Vereinsheimes gilt die Maskenpflicht. Der Sanitärbereich ist nach Benutzung zu desinfizieren.